Kommunikation & Recht: Unterlassungsansprüche gegen zukünftige Filmaufnahmen

20. Mai 2010
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1103 mal gelesen
0 Shares
Kommunikation & Recht (K&R)

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in einem aktuellen Berufungsverfahren zu klären, ob es einem Fernsehsender aufgrund der Verletzung des Persönlichkeitsrechts generell und bereits vorbeugend verboten werden kann, wiederholt heimlich Filmaufnahmen in Praxisräumen zu tätigen. In der Vorinstanz verneinte das Landgericht Düsseldorf in seinem Urteil (LG Düsseldorf, Urteil vom 02.09.2009 mit Az.: 12 O 273/09) gerade im Hinblick auf das bestehende schutzwürdige Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient eine generelle Zulässigkeit von heimlichen Filmaufnahmen.

Die Richter am Oberlandesgericht entschieden, dass ein vorbeugender Unterlassungsanspruch gegen etwaige zukünftige heimliche Bild- und Tonaufnahmen nicht in Betracht käme, da eine vollkommen identische Wiederholung solcher Filmaufnahmen aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten in verschiedenen Kontexten einer erneuten Veröffentlichung unmöglich sei. Weiter sind heimliche Aufnahmen auch immer dann schon ohne Einwilligung des Aufgezeichneten zulässig, wenn die abgebildeten Personen nicht erkennbar sind.

Herr Rechtsanwalt Hild und Rechtsanwalt Khöber kommen in ihrer Einschätzung zu dem Berufungsverfahren zu dem Schluss, dass das Gericht zu einem richtigen Ergebnis gelangt, wenn auch der rechtliche Lösungsweg dorthin nicht in allen Ausführungen überzeugend ist.

Lesen Sie hierzu den ausführlichen Kommentar in der kommenden Juni-Ausgabe der juristischen Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a