Kommunikation & Recht: Unterlassungsansprüche gegen zukünftige Filmaufnahmen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in einem aktuellen Berufungsverfahren zu klären, ob es einem Fernsehsender aufgrund der Verletzung des Persönlichkeitsrechts generell und bereits vorbeugend verboten werden kann, wiederholt heimlich Filmaufnahmen in Praxisräumen zu tätigen. In der Vorinstanz verneinte das Landgericht Düsseldorf in seinem Urteil (LG Düsseldorf, Urteil vom 02.09.2009 mit Az.: 12 O 273/09) gerade im Hinblick auf das bestehende schutzwürdige Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient eine generelle Zulässigkeit von heimlichen Filmaufnahmen.
Die Richter am Oberlandesgericht entschieden, dass ein vorbeugender Unterlassungsanspruch gegen etwaige zukünftige heimliche Bild- und Tonaufnahmen nicht in Betracht käme, da eine vollkommen identische Wiederholung solcher Filmaufnahmen aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten in verschiedenen Kontexten einer erneuten Veröffentlichung unmöglich sei. Weiter sind heimliche Aufnahmen auch immer dann schon ohne Einwilligung des Aufgezeichneten zulässig, wenn die abgebildeten Personen nicht erkennbar sind.
Herr Rechtsanwalt Hild und Rechtsanwalt Khöber kommen in ihrer Einschätzung zu dem Berufungsverfahren zu dem Schluss, dass das Gericht zu einem richtigen Ergebnis gelangt, wenn auch der rechtliche Lösungsweg dorthin nicht in allen Ausführungen überzeugend ist.
Lesen Sie hierzu den ausführlichen Kommentar in der kommenden Juni-Ausgabe der juristischen Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“.